Erläuterungen zur Kindertagespflege
Tagespflegepersonen müssen eine entsprechende abgeschlossene Qualifizierung vorweisen. Eine berufsbegleitende Qualifizierung ist bei TaPiR nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich hier: https://www.kindertagespflege-bw.de/qualifizierung/
Fachkräfte nach § 7 KiTaG
Bei der Einstellung von Fachkräften richten wir uns nach den Regelungen des § 7 KiTaGesetz.
Alle Berufe, die dort im Fachkräftekatalog aufgeführt sind, gelten als Fachkräfte für die Betreuung von Kindern.
Für einige Berufe ist eine Zusatzqualifizierung erforderlich, die jedoch auch begleitend zur Tätigkeit absolviert werden kann.
Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link:.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiTaG+BW+%C2%A7+7&psml=bsbawueprod.psml&max=true